Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Folgenden wird der Name WAVEROCKER durch WR abgekürzt.

1. Vertragsabschluss

Nach einer unverbindlichen persönlichen, telefonischen, schriftlichen oder elektronischen Anfrage, wird dem Teilnehmer von WR ein verbindliches Angebot unterbreitet. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anfrage ab, so liegt ein neues Angebot von WR vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des Angebotes von WR zustande, wenn der Reisende innerhalb von 5 Werktagen die Annahme erklärt und die Anzahlung (siehe 3. Zahlungsmodalitäten) leistet. Sobald die Anzahlung bei uns eingegangen ist, wird dieser Vertrag für uns verbindlich. Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragsverpflichtungen (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) ein, als ob sie den Vertrag selber eingegangen wäre. Diese AGB gelten für alle Teilnehmer. Dabei gilt es zu beachten, dass minderjährige Personen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten oder mit einer von WR zur Verfügung gestellter, und von den Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllter und unterschriebener Bestätigung (inkl. einer Ausweiskopie jener), teilnehmen können.

2. Leistungen

Wir verpflichten uns, die vertraglich versprochenen Leistungen sorgfältig zu erfüllen. WR behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss Änderungen der Leistung vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Teilnehmer vor Vertragsabschluss informiert. Für die von uns vermittelten Leistungen von Partnerunternehmen übernehmen wir keine Haftung.

Unsere Leistungen beginnen und enden am jeweils bestätigten Ankunfts- und Abfahrtsdatum. An- und Abreise ist Sache des Teilnehmers, sofern dieser Personentransport nicht Bestandteil des Vertrages ist.

Wo nicht anders erwähnt, verstehen sich die Preise pro Person in Euro.

2.1. Unterkunft

Jeder Gast hat Anspruch auf frisch gewaschene Bettwäsche. Bei einem Aufenthalt, der länger als eine Woche dauert, wird die Bettwäsche einmal pro Woche gewechselt.

Befinden sich Teilnehmer im Mehrbettzimmer, welche andere unabsichtlich stören, kann keine Haftung dafür übernommen werden. Gemeinsam kann nach einer Lösung gesucht werden.

Bei subjektiv empfundener ungenügender Hygiene & Sauberkeit der Zimmer, muss dies umgehend gerügt werden. Nachträgliche Mängelhaftung in Bezug auf Sauberkeit wird ausgeschlossen. Sollte die Hygiene und Sauberkeit bemängelt werden, wird gemeinsam nach einer Lösung gesucht und allfällige Mängel behoben.

Sollte das Haus oder das Inventar beschädigt werden, so muss der Teilnehmer für die Reinigungs-/Reparaturkosten oder den Ersatz (ob der Gegenstand ersetzt werden muss steht im Ermessen von WR) des jeweiligen Gegenstandes aufkommen.

2.2. Verpflegung

Vegetarier sowie Personen mit einer Lebensmittelintoleranz müssen den Veranstalter mindestens 7 Tage vor Anreise darüber informieren. Ansonsten kann nicht garantiert werden, dass vegetarisches Essen zur Verfügung steht.

Bei subjektiv empfundener, qualitativ oder quantitativ ungenügender Verpflegung muss dies dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Nachträgliche Beanstandungen führen zu keiner Haftung.

2.3. Surfkurse

WR ist für eine pflichtbewusste Vorbereitung und Durchführung der Surfkurse verantwortlich. WR ist darum bemüht, die besten Anleitungen und Tipps zu geben, um den größtmöglichen Lernfortschritt zu gewähren.

Surfen gilt als Sportart mit hohem Risikofaktor. Das Risiko besteht in Unfällen, welche zu Verletzungen, Behinderungen oder gar zum Tode führen können.

Der Teilnehmer muss ausnahmslos den Anweisungen der Surflehrer Folge leisten. Bei Nachlässigkeit haftet WR weder für Sach- noch für Personenschäden. Für einen Schaden, welcher durch die grobe Fahrlässigkeit von Seiten von WR oder den vom Unternehmen angestellten Surflehrer verursacht wird, besteht eine Haftpflichtversicherung.

Voraussetzung für die Teilnahme am Surfunterricht sind gute Schwimmkenntnisse (15min in tiefem Wasser ohne Schwimmhilfen) sowie eine gute allgemeine Fitness. Außerdem müssen die Teilnehmer in guter medizinischer Verfassung sein. Mit der Buchung und der sich dadurch ergebenden Zustimmung dieser AGB bestätigen sie, dass aus medizinischer Sicht keinerlei Bedenken bestehen, am Surfunterricht teilzunehmen. Die Teilnahme am Unterricht steht immer im Ermessen des Teilnehmers. Sollte sich jemand zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht wohl fühlen, ist dies dem Surflehrer sofort mitzuteilen. WR behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen resp. bereits angemeldeten Personen den Surfunterricht zu verweigern, sollten aus medizinischen Gründen die Sicherheit oder das gute Gelingen des Surfkurses beeinträchtigt werden. Vom Surfkurs ausgeschlossen werden außerdem Personen, die unter direktem Einfluss oder den Nachwirkungen von Drogen oder Alkohol stehen. Dieser Zustand wird alleine vom Surflehrer beurteilt. Im Falle eines Ausschlusses wird weder Geld zurückerstattet, noch hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Ersatzleistung.

Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit unsererseits, lehnt WR jegliche Haftung ab, die während des Surfens durch andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Alle Teilnehmer tragen selber die Verantwortung und jegliche Kosten für Unfall, Todesfall oder Schaden an sich oder Drittpersonen. Die Versicherung dafür ist Sache des Teilnehmers. Allerdings ist WR im Besitz einer Unfallversicherung, welche allfällige lokale Spital- oder Arztkosten übernehmen kann.

Mit dem von WR für den Surfkurs zur Verfügung gestellten Material muss sorgfältig umgegangen werden. Für Verlust oder Beschädigung durch unsachgemäße Benutzung von Eigentum des Veranstalters und dem zur Verfügung gestellten Material haftet der Teilnehmer für dessen Neuwert.

Surfen ist eine Outdoorsportart und daher stark von Natureinflüssen abhängig. Sollte es wegen äußeren Einflüssen einmal nicht möglich sein, den Surfunterricht durchzuführen, so wird den Teilnehmern ein Alternativangebot zur Verfügung gestellt. Geld wird keines zurückerstattet. Falls aus irgendwelchen Gründen während den Kursen keine Videoanalyse gemacht werden kann, kann ebenfalls kein Geld zurückerstattet werden.

Die am Vortag verkündeten Abfahrtszeiten der Surfkurse sind verbindlich. Bei Verspätungen sind die jeweiligen Personen selbst für den Transport verantwortlich. Dabei wird kein Geld zurückerstattet respektive kein Unterricht nachgeholt.

2.4. Materialmiete

Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung des Materials (auch durch Drittpersonen) haftet der Teilnehmer für die Kosten der Reparatur oder den Neuwert des Materials. Ob der Gegenstand ersetzt werden muss und der Mieter für den Neuwert haftet, liegt im Ermessen von WR.

Bei Materialmieten wird für Unfälle und Personenschäden keine Haftung übernommen. Die Versicherung dafür ist Sache der Teilnehmer.

Bei Fragen über Versicherungen von Mietmaterial muss das Personal von WR vorgängig kontaktiert werden.

2.5. An- und Abreise / Transfer

An- und Abreise sind von den Reiseteilnehmern selbständig in eigener Verantwortung zu organisieren und gehören nicht zur Leistung von WR.

Bei Personenschäden während des Transportes (vom Camp zum Surfunterricht) sind wir bei einer spanischen Versicherung versichert.

Bei Beschädigungen des Transportfahrzeugs durch den Leistungsnehmer haftet dieser dafür.

3. Zahlungsmodalitäten

Nach Eingang einer Vorauszahlung in der Höhe von 20% des Gesamtbetrages innerhalb von 5 Werktagen wird die Buchung bestätigt. Der Restbetrag muss bis 30 Tage vor Ankunft auf unser Konto gutgeschrieben worden sein. Ansonsten kann die Reservation nicht zugesichert werden.

Bankverbindung

Luzerner Kantonalbank, Luzern (CH)
Kontoinhaber: Waverocker AG
IBAN: CH36 0077 8206 2392 8200 2
BIC (Swift): LUKBCH2260A

4. Leistungs- und Preisänderungen

Abweichungen oder Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von WR entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Abweichungen für den Kunden nicht unzumutbar, vorsätzlich oder grob fahrlässig sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. WR ist verpflichtet, den Kunden von Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sofern die Änderungen nicht geringfügig sind. Im Falle der Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat WR den Teilnehmer unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss sind nicht zulässig.

5. Rücktritt und unabgemeldetes Fernbleiben

Die Stornierung bzw. Umbuchung bedarf der Schriftform. Der Teilnehmer hat dem Veranstalter eine Stornierungsgebühr zu entrichten. Die Stornierungsgebühren richten sich nach dem Gesamtbetrag (GB). Es gelten folgende Rücktrittspauschalen:

bis 60 Tage vor Beginn 40 €
bis 30 Tage vor Beginn 20% des GB
bis 15 Tage vor Beginn 50% des GB
bis 4 Tage vor Beginn 80% des GB
ab 3. Tag vor Beginn 100% des GB

Maßgebend für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Eingangs des Rücktrittsschreibens. Vor Antritt der Leistungen kann der Teilnehmer eine Ersatzperson stellen, welche den Anforderungen entspricht. Hierfür entsteht eine Gebühr in Höhe von 25€. Bei Fernbleiben von Gruppen haftet diejenige Person, welche die Anmeldung ausgeführt hatte, für alle angemeldeten Teilnehmer.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Falls die Durchführung des Vertrages, durch höhere Gewalt (z.B. Epidemien, Unwetter, Katastrophen, Krieg, etc.) und eine nicht zumutbare Gefahr für den Teilnehmer, nicht vertretbar ist, hat WR das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall erstattet WR den einbezahlten Betrag, mit Ausnahme einer Entschädigung für bereits erbrachte Leistungen, zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7. Haftung, Nebenabreden, Mitwirkungspflicht und Verjährung

WR haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Ausführung der Leistungen und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung. Zudem haftet WR für Personenschäden auf dem Weg zu und während des Surfunterrichts, sofern diese durch fehlerhaftes Verhalten seitens WR entstanden sind. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Personen- und Sachschäden während der Anfahrt, des Aufenthalts sowie während privaten PKW- Fahrten, die vor Ort stattfinden. Die Teilnahme an den Leistungen von WR erfolgt auf eigene Gefahr. Werden zur Durchführung einer Veranstaltung andere Unternehmen mit Einzelleistungen beauftragt, so haftet das jeweilige Unternehmen für die im Zusammenhang mit der Einzelleistung entstehenden Ansprüche. Eine Haftung für Verlust und Beschädigung des Eigentums der Teilnehmer von Seiten WR ist ausgeschlossen. Die Haftung des Veranstalters ist, unabhängig des Rechtsgrundes, auf die Höhe des dreifachen Gesamtbetrages des Vertrages begrenzt, soweit der Schaden des Teilnehmers von Seiten WR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Mündliche Abreden, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich von WR bestätigt wurden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages zwischen dem Teilnehmer und WR hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Außerdem ist er verpflichtet, eventuelle Beanstandungen dem Veranstalter vor Ort unverzüglich zur Kenntnis zu geben.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der vertraglichen Leistungen hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem Abreisedatum gegenüber von WR geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen,

wenn sie ohne Eigenverschuldung an der Einhaltung der Frist verhindert waren. Jegliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren nach sechs Monaten.

8. Versicherungen

Für Versicherungen jeder Art ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-, Reiseunfall- und Auslandskrankenversicherung.

9. Bild-, Datennutzung und Datenschutz

Die Teilnehmer willigen ein, dass sie während des Aufenthaltes bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von WR verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.

Die Teilnehmer willigen zudem ein, dass die erhobenen Daten zu ihrer Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer, verpflichtet sich WR, die Datenschutz- und Medienrechtsbestimmungen einzuhalten und die Daten vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer kann auch hier die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Sobald die Einwilligung widerrufen wurde, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

10. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Ferrol (Spanien).

März 2020